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NOTARIELLE DIENSTLEISTUNGEN

Der Notar ist unabhängiger Berater in vielen juristischen Bereichen:

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ERBRECHT

Der Notar berät in allen Angelegenheiten des Erbrechts, egal ob es sich um ein Testament, einen Erbvertrag oder etwa einen Pflichtteilsverzicht handelt. Auch Erbscheinsanträge können Sie beim Notar beurkunden lassen. Selbstverständlich steht der Notar Ihnen auch für eine lebzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen auf die nächste Generation zur Verfügung.

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IMMOBILIENRECHT

Grundstücksverkäufe und -schenkungen,
Wohnungseigentum, Erbbaurechte,
Grundschulden, Hypotheken,
Wohnungs- und Wegerechte

zu all diesen Themen ist der Notar Ihr Ansprechpartner.

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VORSORGE

Wer für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls Vorsorge treffen möchte, kann sich an den Notar wenden: Durch notarielle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist sichergestellt, dass Ihre Wünsche auch dann Berücksichtigung finden, wenn Sie sie selbst nicht mehr äußern können.

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Team Meeting
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FAMILIENRECHT

Der Notar ist für Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen zuständig. Hierbei können neben dem Güterstand auch Regelungen zum Unterhalt, zum Erbrecht und zum Versorgungsausgleich getroffen werden.
Ebenso können Sie sich auch bei Adoptionen an den Notar wenden.

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GESELLSCHAFTSRECHT

In vielen Fällen ist auch im Gesellschaftsrecht die Mitwirkung eines Notars notwendig. Ob Gründung einer Gesellschaft bzw. eines Start-Ups, Änderung von Satzung oder Geschäftsführer, Verschmelzung von Gesellschaften oder Kaufvertrag über Geschäftsanteile: Der Notar unterstützt Sie hierbei gern.

Business Meeting
Judge's Table

Benötigen Sie professionelle Beratung von einem Notar?

Dann vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns:

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